Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MADGE GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der MADGE GmbH (nachfolgend „MADGE“) gegenüber ihren Kunden. 

1.2 MADGE erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. 

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, MADGE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

1.4 Vertragsgrundlage ist das von MADGE unterbreitete Angebot. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots (z. B. durch Unterzeichnung oder Bestätigung per E-Mail) zustande.

2. Differenzierung der Leistungsarten

2.1 MADGE erbringt Leistungen in den Bereichen digitale Strategie, Design, Entwicklung und Marketing. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach dem Schwerpunkt der jeweiligen Leistung:

Dienstleistungen (§ 611 BGB): Hierzu zählen insbesondere strategische Beratung, laufende SEO-Betreuung, AI-Consulting, Projektmanagement, Analyse-Leistungen und Retainer-Verträge. Hier schuldet MADGE die fachgerechte Erbringung der Tätigkeit, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

Werkleistungen (§ 631 BGB): Hierzu zählen die Erstellung von Individualsoftware, Webdesign, die Programmierung von CMS-Systemen oder die Erstellung konkreter Grafiken. Hier schuldet MADGE die Herstellung des vereinbarten Werkes. 

2.2 Erfolgskennzahlen (z. B. Rankings, Sichtbarkeit, Leads) dienen als Planungsziele, stellen jedoch keine werkvertragliche Erfolgsqarantie dar, da diese maßgeblich von Algorithmen Dritter beeinflusst werden.

3. Leistungsumfang und Change Requests

3.1 Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Zeitpläne und Aufwandsschätzungen sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine/Festpreise bezeichnet sind. 

3.2 Änderungen oder Erweiterungen (Change Requests) nach Vertragsschluss sind gesondert zu vergüten. MADGE informiert den Kunden vorab über den Mehraufwand.

4. Mitwirkungspflichten und Freistellung

4.1 Der Kunde stellt MADGE alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und in weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung. 

4.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die Leistungsfristen automatisch. 

4.3 Der Kunde garantiert, dass beigestellte Inhalte (Bilder, Schriften etc.) frei von Rechten Dritter sind und stellt MADGE von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der Rechtsverteidigung frei.

5. Vergütung und Drittkosten

5.1 Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich nach Aufwand. 

5.2 Kosten für Drittlizenzen (Stockmedien, Fonts, Software-Abos), Werbebudgets (AdSpend) oder Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht explizit Teil des Angebots sind.

6. Abnahme und Leistungsprüfung

6.1 Bei Werkleistungen: Der Kunde hat das Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel rügt. MADGE wird den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge des Schweigens ausdrücklich hinweisen. 

6.2 Bei Dienstleistungen: Arbeitsergebnisse gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich widerspricht.

7. Nutzungsrechte und Open Source

7.1 Sämtliche Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei MADGE. 

7.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht. 

7.3 An vorbestehenden Modulen, Bibliotheken oder Tools von MADGE (MADGE-Assets) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. 

7.4 Soweit Open-Source-Software (OSS) verwendet wird, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. MADGE schuldet keine Übertragung von Urheberrechten an OSS-Komponenten.

8. Gewährleistung

8.1 Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. 

8.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

9. Haftung

9.1 MADGE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MADGE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

9.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. 

9.4 Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht) der Maßnahmen obliegt allein dem Kunden.

10. Referenznennung

10.1 MADGE darf den Kunden unter Verwendung von Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

11.2 Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist. 

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht.